Häufige Fragen zu Waffen und Munition - Kanton …

Da im Kanton Aargau seit 1944 zum Erwerb von Pistolen und Revolvern im Handel ein Waffenerwerbsschein nötig ist, sind diese Waffen nicht meldepflichtig. Alle Gewehre, die bei einem Waffenhandelsbetrieb gekauft wurden, sind bereits registriert. Waffen aus nicht mehr eruierbarer Herkunft oder aus dem Ausland importiert sind nachmeldungspflichtig.

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