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Landesamt für Finanzen. HERZLICH WILLKOMMEN auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen. Dem Landesamt für Finanzen (LfF) obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland Pfalz.